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Aufgaben eines Technischen Zuges

Der Zugtrupp dient der Führung des Technischen Zuges. Im Einsatz richtet er eine Führungsstelle für den Technischen Zug und gegebenenfalls weitere zugeordnete Einheiten ein und betreibt sie. Im Bedarfsfall bilden ein oder mehrere Zugtrupps eine gemeinsame Führungsstelle. Ferner organisiert der Zugtrupp den Personal- und Materialeinsatz sowie die Logistik der unterstellten Einheiten. Er stellt die Verbindung zur Einsatzleitung, zu anderen Organisationen und innerhalb des THW her.

Die 1. Bergungsgruppe (1. BGr) ist die universellste Gruppe im Technischen Zug. Personal und Ausstattung sind auf die Bewältigung eines möglichst breiten Aufgabenspektrums ausgerichtet. In der Regel wird diese Gruppe zuerst zum Einsatz kommen (als Schnelleinsatzgruppe SEG). Die Ortsverbände des THW können in der Regel eine Ausrückzeit von 20 bis 30 Minuten nach der Alarmierung sicherstellen. Die 1. BGr wird ergänzt und unterstützt durch die 2. BGr oder durch technische Fachgruppen, oder aber sie unterstützt diese.

Die 2. Bergungsgruppe (2. BGr) ist neben einer Grundausstattung, die weitgehend jener der 1. BGr ähnelt, mit zusätzlichen, schwereren Komponenten ausgerüstet. Insbesondere nutzt sie elektrische und hydraulische Werkzeuge. Mit diesen Werk-
zeugen kann die 2. BGr schwere Bergung auch da leisten, wo Abgase oder Lärm verbrennungsgetriebener Werkzeuge den Einsatz behindern oder Verletzte gefährden würden.

Die gesetzliche Aufgabe des THW sind der Zivilschutz im Inland und die technische Hilfe im Ausland. Aber auch außerhalb des Zivilschutzes im Verteidigungsfall soll der Bevölkerung die ganze Schlagkraft der Bundesanstalt THW nicht vorenthalten werden. Daher kann das THW auf Anforderung der zuständigen Stellen - d.h. der Gemeinden und des Landkreises - auch bei der technische Hilfe im Inland, d.h. im Rahmen des Katastrophen-
schutzes und der allgemeinen Gefahrenabwehr eingesetzt werden.