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Die Entwicklung des Technischen Hilfwerkes von 1950 bis 1999

Im Jahre 1919 entstand die Technische Nothilfe (TN), die das Ziel hatte, die öffentlichen Versorgungseinrichtungen wie Strom, Wasser oder Gas in Krisensituationen aufrechtzuerhalten und die Versorgung zu gewährleisten. Die TN bestand bis nach dem Zweiten Weltkrieg und wurde 1950 aufgelöst. Der Gründer und langjährige Leiter der TN, Otto Lummitzsch, erhielt im August 1950, vom Bundesminister des Inneren den Auftrag, eine Organisation, mit Freiwilligen für die Technische Hilfe im Katastrophenschutz aufzubauen. Auf dieser Grundlage entstand das Technische Hilfswerk. In der noch jungen Republick entstanden überall Helfer-Gruppen des THW.

Neben dem THW bildete man im März 1951 die Luftschutz-Arbeitsgemeinschaft im Bund. Diese Organisation wurde unabhängig vom THW ins Leben gerufen. Noch im selben Jahr gründete man den Allgemeinen Luftschutzverband. Die Westalliierten stimmten im Juli der Durchführung ziviler Luftschutzmaßnahmen zu. Das Bundeskabinett übertrug im November dem Bundesminister des Innern die Federführung für den Wiederaufbau des Luftschutzes. Der Allg. Luftschutzverband wurde umbenannt in Bundesluftschutzverband (BLSV).
Im Frühjahr 1952 verfügte das THW bereits über mehr als 300 Ortsverbände. Je ein Landesverband wurde in den einzelnen Bundesländern eingerichtet. Den ersten Auslandeinsatz führte das THW im Februar des folgenden Jahres, anläßlich der Sturmflutkatastrophe in den Niederlanden durch. Aus mehreren Landesverbänden waren THW-Helfer an dieser Hilfsaktion beteiligt. Auf Grund eines Errichtungserlasses des Bundesministeruim den Innern, erhielt das THW am 25 August 1953, den Status einer Bundesanstalt.

Am 11. Dezember 1953, beschloß das Bundeskabinett die Einrichtung einer Bundesanstalt für zivilen Luftschutz (BzL). Kontinuirlich wuchs die Zahl der Freiwilligen Helfer, die dem THW als aktive Helfer beitraten, weiter. Im Jahre 1956, nach einer Änderung des Grundgesetzes, wurde die Bundesregierung ermächtigt, die Bundeswehr aufzubauen, und den Schutz der Zivilbevölkerung neu zu Regeln, womit nun formal auch die letzten Vorraussetzungen für den entgültigen Aufbau eines geordneten Zivilschutz in der BRD geschaffen waren. In Bad Godesberg wurde 1957 die Bundesdienststelle für zivilen Bevölkerungsschutz errichtet. In dieser Bundesdienststelle wurden die Bundesanstalt für zivilen Bevölkerungschutz (BzL), das THW, und der zu diesem Zeitpunkt noch im Aufbau befindliche Warndienst, organisatorisch zusammengefaßt. Auf dem Ersten Gesetz über Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vom 09. Oktober 1957, basieren die Grundlagen des heutigen Katastrophenschutzes, das zur Gründung einer weiteren Hilfsorganisation, des Luftschutzhilfsdienstes (LSHD) führte. Der Luftschutzhilfsdienst gliederte sich in die Fachdienste:

  • LS-Brandschutzdienst (LS-F)
  • LS-Bergungsdienst (LS-B)
  • LS-Sanitätsdienst (LS-SAN)
  • LS-Veterinärdienst (LS-VET)
  • LS-ABC-Dienst (LS-ABC)
  • LS-Betreuungsdienst (LS-BETR)
  • LS-Lenkungs-und Sozialdienst (LS-L)
  • LS-Fernmeldedienst (LS-FM)

Mit einer klar definierten Aufgabenzuweisung. Bundesweit sollte die Gesamtzahl der Helferinnen und Helfer 260.000 betragen, wobei für die überörtlichen Verbände 30.000 Helferinnen und Helfer vorgesehen waren.
Von den Gemeinden sollte der 230.000 Helfer starke örtliche LSHD, und von den Ländern der 30.000 Helfer zählende überörtliche LSHD aufgestellt werden. Es kam zur Bildung des Bundesamtes für zivilen Bevölkerungschutz (BzB), der die im Jahr zuvor ins Leben gerufene Bundesdienststelle für zivilen Luftschutz ablöste. Grund hierfür war die bessere Koordinierung der Gesamtaktivitäten des Bunde auf dem Sektor des zivilen Bevölkerungschutzes. Viele THW-Verantwortlichen und -Helfer hatten die Befürchtung, daß es zur Auflösung ihrer Organisation kommen könnte, da es aus Sicht der Bundesregierung einige triftige Gründe gab, konnten die Befürchtungen der Helfer ausgeräumt werden, und das THW als Bundesanstalt mit mehr als 50.000 Helfer blieb bestehen.
Wertvolle Hilfe leisteten bei der Aufstellung des LSHD, die bestehenden Hilfsorganisationen:

  1. Freiwillige Feuerwehren (LS-Brandschutz)
  2. Technisches Hilfswerk (LS-Bergungsdienst)
  3. ASB, DRK, JUH, MHD (LS-Sanitätsdienst)
  4. Bundesluftschutzverband (stationäre Meßstellen des LS-ABC-Dienst)

Diese Organisationen hatten nicht nur veranlaßt, daß ihre Helfer sich dem LSHD zur Verfügung stellten, sie bildeten die Helfer auch für den LSHD und seinen Aufgaben in ihrem Fachgebiet aus. Jeder der im LSHD mitarbeitete, war selbstverständlich auch weiterhin Mitglied seiner Organisation, aus dem der Helfer zum LSHD gekommen war. Am Aufbau der übrigen Fachdienste, wirkten zahlreiche andere Organsiationen mit, die sich nicht auf die aufgeführten Hilfsorganisationen stützen konnten. Der LS-Betreuungsdienst und auch andere Fachdienste erhielten ihre Helfer aus den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege. Neben dem Roten Kreuz rechnen unter anderem auch die Arbeiterwohlfahrt, Deutscher Caritasverband, Innere Mission und der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband, mit zahlreichen Unterverbänden zu den Organisationen, die bei der Aufstellung des LS-Betreuungsdienstes wertvolle Hilfe leisteten.

Besonders Frauen und jungen Mädchen wurde Gelegenheit zur Mitarbeit im LS-Betreuungsdienst oder auch in anderen Fachdiensten geboten. Im LSHD war die Mitarbeit freiwillig, unter besonderen Umständen sollte eine Notdienstverpflichtung eingeführt werden, um den großen Kräftebedarf abzudecken. Das THW wurde praktisch dort, wo es mit einem Ortsverband (OV) vertreten war, mit den Aufgaben des Bergungsdienst im LSHD beauftragt. Viele THW-Helfer waren somit auch LSHD-Angehörige.
Nicht alle Mitglieder der etabliierten Hilfsorganisationen waren bereit sich dem LSHD zu unterstellen, da man in ihm eine paramilitärische Organisation sah, die sie prinzipiell ablehnten, oder allzu schlimme Erinnerungen, aus den Kriegsjahren mit dem Begriff "Luftschutz" verband. Andere sahen einfach die Notwendigkeit einer LSHD Dachorganisation nicht ein oder sie hatten die Befürchtung, daß Ausbildung und Hinwendung in ihrer Oragnisation zu sehr auf einen eventuellen Verteidigungsfall ausgerichtet sein könnte. Für die meisten Helfer war die Mitarbeit im LSHD jedoch selbstverständlich, da sich hier auch Vorteile ergaben. Den verschiedenen Organistionen stellte der LSHD die oft fehlenden Fahrzeuge und Ausrüstungsgegenstände zur Verfügung.
Gerade diejenigen THW-Ortsverbände die nicht über organisationeigene Kraftfahrzeuge verfügten, waren besonders empfänglich für das Werben des LSHD. Im Falle des Beitritts zum LSHD, wurden Material und Fahrzeuge zur Verfügung gestellt, es bestand schließlich ein enormer Nachholbedarf und dies sogar im Bezug auf Schutzkleidung und persönlicher Ausrüstung der Helfer. Noch während des Aufbau des LSHD, war auch die Schaffung eines hauptamtlichen Zivilschutzkorps (ZSK) angestrebt gewesen. Dieses hauptamtliche Zivilschutzkorps scheiterte jedoch, da der Bundestag nicht bereit war die hierfür erforderlichen Mittel zu bewilligen.
Dieser Umstand und einige Schwächen im LSHD-System waren für das Bundesministerium des Innern Anlaß zur Neukonzeption des Zivil- und Katastrophenschutz. Hieraus entstand dann das "Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutz", das vom Bundestag im Juni 1968 verabschiedet wurde und den Übergang des LSHD in den neuen Katastrophenschutz zur folge hatte.